Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.01.2003 - 35 U 18/02 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Westfälische Provinzial 3 -, AA des VV, Abgrenzung Vermittlungsprovision / Verwaltungsprovision, Darlegung des Vermittlungsprovisionsanteils, Darlegungs- und Beweislast, Provisionsaufschlüsselungsklausel, Bestandspflege als verwaltende Tätigkeit
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
Zur Frage der Einbeziehung sog. Folgeprovisionen in den einem …
Die Argumentation des Klägers geht hier zu Unrecht daran vorbei, dass u.a. die ihm übertragenen Tätigkeiten der Bestandspflege einschließlich der Stornoabwehr, der Schadensaufnahme (und teilweise auch -regulierung) ebenso wie sonstige verwaltende Tätigkeiten etwa durch Kontaktpflege, Kundenbetreuung und -beratung sowie die Bearbeitung von Kundenanfragen jeweils im Rahmen bestehender und durch die Zahlung einer gesonderten Abschlussprovision bereits gesondert vergüteter Versicherungsverträge entfaltet wurden und schon von ihrer Zielrichtung her im Regelfall als allenfalls mittelbar (auch) werbende Tätigkeit anzusprechen sind (Senat, Urteil vom 29.01.2003 - 35 U 18/02-).